Unsere Kanzleischwerpunkte
Patientenverfügung
- Schriftliche Willenserklärung zu einer künftigen medizinischen Behandlung
für den Fall der eigenen Äußerungs- und Einwilligungsunfähigkeit
- Festlegung, in welchem Umfang einmal medizinische Maßnahmen bezüglich
der eigenen Person eingesetzt oder unterlassen werden sollen
- Vermeidung von Leiden und Siechtum
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