Unsere Kanzleischwerpunkte

Testamentsgestaltung

  • Wer soll Erbe werden, d.h. wer tritt in sämtliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein?
  • Sicherstellung der Versorgung des überlebenden Ehegatten
  • Vermeidung von zukünftigen Erbstreitigkeiten durch umfassende und vorausschauende Gestaltung
  • Regelungen über die Verteilung der Nachlasses durch entsprechende Teilungsanordnungen
  • Berücksichtigung von erbrachten Pflege- und Betreuungsleistungen
  • Vermeidung der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen durch Pflichtteilsstrafklauseln
  • Verteilung des Nachlasses durch Aussetzung einzelner Vermächtnisse
  • Anordnung einer Testamentsvollstreckung, damit die Umsetzung des letzten Willens sichergestellt ist
  • Anfertigung eines abschreibe- oder beurkundungsfertigen Testaments
  • Aufbewahrung von Testamenten
  • Vorbereitung eines Erbvertrages
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