Unsere Kanzleischwerpunkte
Testamentsgestaltung
- Wer soll Erbe werden, d.h. wer tritt in sämtliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein?
- Sicherstellung der Versorgung des überlebenden Ehegatten
- Vermeidung von zukünftigen Erbstreitigkeiten durch umfassende und vorausschauende Gestaltung
- Regelungen über die Verteilung der Nachlasses durch entsprechende Teilungsanordnungen
- Berücksichtigung von erbrachten Pflege- und Betreuungsleistungen
- Vermeidung der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen durch Pflichtteilsstrafklauseln
- Verteilung des Nachlasses durch Aussetzung einzelner Vermächtnisse
- Anordnung einer Testamentsvollstreckung, damit die Umsetzung des letzten Willens sichergestellt ist
- Anfertigung eines abschreibe- oder beurkundungsfertigen Testaments
- Aufbewahrung von Testamenten
- Vorbereitung eines Erbvertrages
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