Unsere Kanzleischwerpunkte
Lebzeitige Vermögensübertragung
- Lebzeitige Übertragung, insbesondere von Immobilien, zur Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume und Freibeträge
- Vorbereitung des Übergabevertrages
- Vertragliche Absicherung des Schenkers, beispielsweise durch Vorbehalt des lebenslangen Nießbrauchs
- Anrechnung der Übertragung auf Erb- und Pflichtteilsansprüche