Unsere Kanzleischwerpunkte

Lebzeitige Vermögensübertragung

  • Lebzeitige Übertragung, insbesondere von Immobilien, zur Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume und Freibeträge
  • Vorbereitung des Übergabevertrages
  • Vertragliche Absicherung des Schenkers, beispielsweise durch Vorbehalt des lebenslangen Nießbrauchs
  • Anrechnung der Übertragung auf Erb- und Pflichtteilsansprüche
>> zurück