Unsere Kanzleischwerpunkte
Vorsorgevollmacht
- Selbstbestimmung des eigenen Lebens, auch im Falle der Handlungsunfähigkeit
- Übernahme einer Bevollmächtigung durch die Kanzlei
- Bestimmung eines Bevollmächtigten, der im Falle der Hilfsbedürftigkeit oder der
Geschäftsunfähigkeit als persönlicher Stellvertreter handelt
- Regelungen der Rechte und Pflichten zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
- Festlegung des Handlungsrahmens nach den Wünschen des Vollmachtgebers
- Festlegung der Pflegeeinrichtungen
- Verhinderung des Vollmachtsmissbrauchs durch Bestimmung eines Kontrollbevollmächtigten
- Bestimmung eines Unterstützungsbevollmächtigten, der dem Bevollmächtigten bei
großer
räumlicher Distanz oder Überforderung hilft
- Regelung über den Umfang der Rechenschaftspflicht für den Bevollmächtigten
- Regelungen über eine Vergütung oder über Auslagenersatz des Bevollmächtigen
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten durch sinnvolle Gestaltung einer Vorsorgevollmacht
- Vermeidung einer amtliche Betreuung
- Erstellung eines Vorsorgeausweises
- Erstellung eines Vorsorgeordners, d.h. eine Zusammenfassung der für die Ausübung der
Vorsorgevollmacht relevanten Informationen und Daten