Unsere Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Für eine Erstberatung berechnen wir unabhängig von der Höhe des Gegenstandswertes höchstens 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Diese Gebühr wird auf einen Folgeauftrag angerechnet.
Abweichend von den gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren kann auch eine Abrechnung auf Stundensatzbasis oder eine Pauschalvergütung vereinbart werden.