Unsere Kanzleischwerpunkte

Patientenverfügung

  • Schriftliche Willenserklärung zu einer künftigen medizinischen Behandlung
    für den Fall der eigenen Äußerungs- und Einwilligungsunfähigkeit
  • Festlegung, in welchem Umfang einmal medizinische Maßnahmen bezüglich
    der eigenen Person eingesetzt oder unterlassen werden sollen
  • Vermeidung von Leiden und Siechtum
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