Testament

Unser Service für Sie:

  • Kompetente und individuelle Beratung vor und nach dem Erbfall
  • Umfassende und vorausschauende Testaments- und Vorsorgegestaltung
  • Übernahme einer Testamentsvollstre­ckung

Häufige Fragen und Antworten

  1. Was ist ein Testament?

    Damit legen Sie fest, wer nach Ihrem Tod Ihr ge­samtes Vermögen bekommen und Ihr Erbe werden soll.

  2. Muss ich ein Testament machen?

    Nein. Es besteht keine Verpflichtung, ein Testament zu erstellen.

  3. Was passiert, wenn ich kein Testament habe?

    • Nichts, solange Sie leben.

    • Bei Ihrem Tod, regelt ohne Testament das Gesetz, wer Ihr Erbe wird und wie hoch die Erbquoten sind.

  4. Wie wird die Erbfolge durch das Gesetz geregelt?

    • Es finden nur Blutsverwandte, Ehegatten und der Staat Berücksichtigung.

    • Näher Verwandte schließen weiter entfernte Ver­wandte aus (z.B. eigene Kinder gehen den Enkeln vor.)

    • Daneben erbt der Ehegatte.

    • Das Gesetz bestimmt auch die Höhe der Erbquoten, d.h. den Anteil der einzelnen Erben an dem hinter­lassenen Vermögen.

    • Gibt es weder Blutsverwandte, noch einen Ehegat-ten, erbt letztendlich der Staat.

  5. Warum ist die gesetzliche Erbfolge häufig nachteilig?

    • Die gesetzliche Regelung entspricht häufig nicht dem tatsächlichen Willen.

    • Ehegatten und Kinder erben gemeinsam und bilden eine sogenannte Erbengemeinschaft.

    • Ein nichtehelicher Lebenspartner findet keine Be­rücksichtigung.

    • Bei Alleinstehenden werden unter Umständen weit entfernte Verwandte Erben.

  6. Was sind die Vorteile eines Testa­ments?

    • Nicht das Gesetz, sondern Sie selbst bestimmen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird und welche Personen etwas erhalten sollen.

    • Vermeidung von Erbstreitigkeiten

    • Optimale Ausnutzung steuerlicher Vorteile

  7. Wie sollte ein Testament formuliert wer­den?

    • Das Testament sollte juristisch eindeutig sein.

    • Hierbei kann es auf die Feinheiten angekommen.

    • Laienhafte Formulierungen führen häufig zu jurist­ischen Problemen, Streit, Erbprozessen und ander­en, als den beabsichtigten Folgen.

  8. Welche Form muss mein Testament haben?

    • Eine notarielle Form ist nicht vorgeschrieben.

    • Das Testament muss insgesamt handschriftlich sein und mit Datum unterschrieben werden.

    • Mündliche Versprechen sind ebenso unwirksam, wie ein Computertestament.

    • Bei Ehegatten reicht es, wenn einer das gemein­schaftliche Testament handschriftlich abfasst und der andere es mitunterzeichnet.

  9. Wo bewahre ich mein Testament auf?

    • Ein Testament kann selbst aufbewahrt oder in amt­liche Verwahrung gegeben werden.

    • Das Testament muss tatsächlich gefunden werden.

    • Bei einem privat aufbewahrten Testament besteht unter Umständen die Gefahr der Vernichtung.

    • Notarielle Testamente werden immer amtlich verwahrt.

  10. Wen kann ich als Erben einsetzen?

    • Alle Menschen, die zum Zeitpunkt Ihres Todes leben.

    • Vereine, Stiftungen, Kirche etc., wenn Sie mit Ihrem Nachlass Gutes tun möchten.

  11. Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis?

    • Erben bedeutet, dass das Vermögen als Ganzes übergeht.

    • Der Erbe wird Ihr Gesamtrechtsnachfolger mit allen Rechten und Pflichten, die damit verbunden sind.

    • Bei einem Vermächtnis erhält der Bedachte ein­en einzelnen Vermögensgegenstand aus dem Nachlass, ohne selbst Erbe zu sein.

  12. Was ist eine Erbengemeinschaft?

    • Sind mehrere Personen Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft.

    • Der Nachlass gehört den Miterben gemeinschaft­lich.

    • Die Erbengemeinschaft ist sehr streitanfällig, da gemeinsam Entscheidungen getroffen wer­den müssen und gegenseitige Kooperation er­forderlich ist.

  13. Muss ich z.B. meine Kinder oder meinen Ehegatten als Erben einset­zen?

    • Nein. Sie bestimmen frei, wer Ihr Erbe werden soll.

    • Allerdings gibt es mit dem sogenannten Pflicht­teil einen gesetzlichen Mindestanspruch für be­stimmte, nicht bedachte gesetzliche Erben.

    • Dazu zählen aber nur Abkömmlinge, der Ehegatte und die Eltern.

  14. Wie hoch ist der Pflichtteilsan­spruch?

    • Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des gesetz­lichen Erbteils.

    • Er ist nur auf Geld gerichtet.

  15. Kann ich ein Testament widerrufen, ändern oder ergänzen?

    • Ein errichtetes Testament behält grundsätzlich seine Gültigkeit.

    • Eine regelmäßige Überprüfung des Testaments ist aber ratsam.

    • Es ist grundsätzlich jederzeit möglich, ein Tes­tament zu widerrufen, zu vernichten, zu ergänzen oder ein neues Testament zu errichten.

    • Ein neu errichtetes Testament sollte einen Wider­ruf des vorherigen Testaments enthalten.

    • Bei gemeinschaftlichen Testamenten von Ehe-gatten gibt es Besonderheiten.

    • Das letzte Testament ist gültig.

  16. Was macht ein Testamentsvollstre­cker?

    • Der Testamentsvollstrecker stellt sicher, dass die Anordnungen in Ihrem Testament erfüllt werden.

    • Er verwaltet zumindest vorübergehend den Nach­lass und verteilt diesen unter den Erben.

    • Dadurch wird häufig ein Streit unter den Miterben vermieden.

  17. Wie hoch sind wichtige erbschaft­steuerliche Freibeträge?

    • Ehegatten und Lebenspartner: 500.000,00 €

    • Kinder: 400.000,00 €

    • Enkel: 200.000,00 €

    • Neffen und Nichten: 20.000,00 €

  18. Wie kann ich einen Erbstreit ver­meiden?

    • Eine umfassende und vorausschauende Testa­mentsgestaltung stellt sicher, dass Ihr Wille voll­zogen wird und der Familienfrieden erhalten bleibt.

    • Mit einem juristisch eindeutig formulierten Testa­ment wird verhindert, dass erst durch Auslegung ermittelt werden muss, was mit dem Testament tatsächlich gewollt ist.

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Hinweis:

Die vorliegenden Informationen sollen lediglich auf einige Be­sonderheiten hinweisen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen auch nicht eine umfas­sende rechtliche Beratung. Eine Haftung für diese Informationen wird nicht über­nommen.

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