Vorsorgevollmacht

Unser Service für Sie:

  • Kompetente und individuelle Beratung
  • Erstellung umfassender Vorsorgeregel­ungen
  • Unterstützung Ihres Bevollmächtigten
  • Übernahme von Bevollmächtigungen für Sie
  • Einen Vorsorgeordner zum Selbstaus­füllen erhalten Sie bei uns.
  • Checklisten, Arbeitshilfen und Formulare als Unterstützung für den Bevollmäch­tigten sind ebenfalls bei uns erhältlich.

Anregung zum Nachdenken anhand von Fragen & Antworten

  1. Was ist überhaupt eine Vorsorgevoll­macht?

    Sie bevollmächtigen damit eine andere Person, Sie im Ernstfall zu vertreten und Entscheidungen für Sie zu treffen.

  2. Was passiert, wenn ich keine Vorsorge­vollmacht habe?

    • Nichts, solange Sie selbst handlungsfähig sind.

    • Werden Sie durch eine Krankheit, Unfall etc. hand­lungsunfähig und haben keinen Bevollmächtigten, bestellt das Gericht einen Betreuer.

  3. Werde ich nicht automatisch durch meinen Ehepartner oder meine Kinder vertreten?

    • Im deutschen Recht gibt es keine automatische Ver­tretung unter Erwachsenen.

    • Möglicherweise bestellt das Gericht aber Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder als Betreuer.

  4. Wen bevollmächtige ich, wenn ich kei­ne näheren Verwandten habe?

    • Sie können jeden bevollmächtigen, zu dem Sie un­eingeschränktes Vertrauen haben.

    • Auch Rechtsanwälte können im Rahmen ihrer be- ruflichen Tätigkeit bevollmächtigt werden.

  5. Was sind die Vor- und Nachteile einer Standardvollmacht z.B. aus dem Inter­net?

    Vorteil:
    • Ein Standardformular ist kostenlos.

    Nachteile:
    • Es fehlt die fachkundige Beratung.

    • Häufig wird ein Formular ausgefüllt, ohne dass Voll­machtgeber und Bevollmächtigter die Bedeutung und Reichweite der Vollmacht genau zu kennen.

    • Eigene Wünsche und Bedürfnisse werden in dem Standardformular nicht festgelegt.

    • Gefahr der Überforderung des Bevollmächtigten

    • Gefahr von Haftungsrisiken für den Bevollmächtigten

    • Gefahr des Vollmachtmissbrauchs durch den Bevoll-mächtigten

    • Gefahr späterer Rechtsstreitigkeiten

  6. Was kann der Bevollmächtigte mit der Vorsorgevollmacht für mich machen?

    • Ihr Bevollmächtigter vertritt Sie in allen Angelegen­heiten und trifft sämtliche Entscheidungen, die Sie selbst nicht treffen können.

    • Dazu gehören z.B.

    » Verwaltung Ihres gesamten Vermögens

    » Organisation Ihrer gesundheitlichen Versorgung

    » Anträge auf Leistungen der Kranken- und Pflege- versicherung

    » Durchsetzung Ihrer Patientenverfügung

    » Entscheidung über Ihren Aufenthaltsort

    » Erledigung Ihrer gesamten Post

  7. Wie stelle ich sicher, dass die Voll­macht entsprechend meiner Vorstel­lungen ausgeübt wird?

    • Durch zusätzliche Regelungen, die die Rechte und Pflichten Ihres Bevollmächtigten bei Ausübung der Vollmacht festlegen (Innenverhältnis).

    • Besprechen Sie mit Ihrem Bevollmächtigten in guten Zeiten, was Sie sich in schlechten Zeiten wünschen.

  8. Wie stelle ich sicher, dass die Voll­macht entsprechend meiner Vorstel­lungen ausgeübt wird?

    • Beginn und Ende der Vollmachtstätigkeit.

    • Bestimmung, ob und wann Ihr Haus verkauft oder belastet werden darf

    • Festlegung Ihrer Wünsche bei der Pflege (Art und Umfang)

    • Vergütung und Auslagenersatz Ihres Bevollmäch­tigten für seine Tätigkeit

    • Bestimmung, inwieweit Ihr Bevollmächtigter Re­chenschaft für seine Tätigkeit ablegen muss

    • Umfang der Haftung Ihres Bevollmächtigten für seine Tätigkeit

  9. Wie kann ich meinem Bevollmäch­tigten die Ausübung der Vollmacht erleichtern?

    • Erstellen Sie einen Vorsorgeordner mit sämt­lichen wichtigen Daten, Informationen und Wün­schen von Ihnen.

    • Regeln Sie die Rechte und Pflichten des Bevoll­mächtigten in einem Innenverhältnis.

  10. Was passiert, wenn mein Bevoll­mächtigter die Vollmacht nicht aus­üben kann?

    • In einem solchen Fall kommt es zu der soge­nannten rechtlichen Betreuung.

    • Um dies zu vermeiden, sollte immer ein zweiter Bevollmächtigter als Ersatz eingesetzt werden.

    • Im Innenverhältnis kann dann das Rangverhält­nis zwischen den Bevollmächtigten geregelt werden.

  11. Warum entstehen wegen Vorsor­gevollmachten häufig Erbstreitigkei­ten?

    • Pflege kostet viel Geld. Das hinterlassene Ver­mögen bleibt oft hinter den Erwartungen der Erben zurück.

    • Die Erben vermuten häufig einen Missbrauch der Vollmacht.

    • Der Bevollmächtigte muss sich den Erben ge­genüber nachträglich rechtfertigen.

  12. Wie können spätere Erbstreitigkeiten vermieden werden?

    • Umfassende Vorsorgeregelungen sichern Sie, Ihren Bevollmächtigten und Ihre Erben ab.

    • Fachliche Beratung des Bevollmächtigten, wel­che Rechte und Pflichten ihn bei der Ausübung der Vollmacht treffen

    • Eine Ordnungsgemäße Dokumentation der Voll­machtstätigkeit erleichtert eine spätere Aus­kunftserteilung gegenüber den Erben.

Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren sie uns.

Hinweis:

Die vorliegenden Informationen sollen lediglich auf einige Be­sonderheiten hinweisen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen auch nicht eine umfas­sende rechtliche Beratung. Eine Haftung für diese Informationen wird nicht über­nommen.

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