Vorsorgevollmacht

Unser Service für Sie:

  • Kompetente und individuelle Beratung
  • Erstellung umfassender Vorsorgeregel­ungen
  • Einen Vorsorgeordner zum Selbstaus­füllen erhalten Sie bei uns.
  • Checklisten, Arbeitshilfen und Formulare als Unterstützung für den Bevollmäch­tigten sind ebenfalls bei uns erhältlich.

Ratgeber für den Bevollmächtigten

  1. Was ist eine Vorsorgevollmacht?

    Sie vertreten damit eine andere Person (Volmacht­geber) in einer Notsituation und erledigen i.d.R. alle Aufgaben für sie.

  2. Worauf sollte ich achten, wenn ich als Bevollmächtigter eingesetzt werde?

    • Klare und eindeutige Vereinbarungen Ihrer Rechte und Pflichten

    • Separate Bankvollmacht für das laufende Konto des Vollmachtgebers

  3. Welche Fähigkeiten sollte ich mitbrin­gen?

    • Bereitschaft, auch weitreichende Entscheidungen für andere zu treffen

    • Ausreichend Zeit, das Leben eines Hilfsbedürftigen in die Hand zu nehmen

    • Führung sämtlicher Korrespondenz

    • Fähigkeit, Angelegenheiten zu strukturieren und zu organisieren

  4. Wie kann ich mich vorbereiten?

    • Reden Sie schon frühzeitig mit dem Vollmachtgeber darüber, was er sich im Falle einer Pflegebedürftig­keit wünscht.

    • Ein zuvor erstellter Vorsorgeordner erspart Ihnen im Ernstfall Zeit und Nerven.

    • Ein Vorsorgeordner dient als Leitfaden und enthält wesentliche Informationen z.B. zu.

    » Versicherungen, Banken, Ärzten etc.

    » individuellen Wünschen

  5. Was umfasst die Vorsorgevollmacht?

    •Alle Entscheidungen, die der Vollmachtgeber selbst nicht mehr treffen kann.

    • Vertretung des Vollmachtgebers in allen Angelegen­heiten

    • Dazu gehören z.B.

    » Die Verwaltung des gesamten Vermögens

    » Organisation der gesundheitlichen Versorgung des Vollmachtgebers

    » Anträge auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung

    » Durchsetzung der Patientenverfügung

    » Entscheidung über den Aufenthaltsort

    » Erledigung der gesamten Post

  6. Wann beginnt die Vollmachtstätigkeit?

    • Mit Unterzeichnung und Aushändigung des Origi­nals an den Bevollmächtigten ist die Vollmacht wirk­sam.

    • Ausgeübt wird sie aber erst, wenn der Vollmacht­geber seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.

  7. Welche Aufgaben sind in der Regel zu Beginn der Vollmachtausübung zu er­ledigen?

    • Bekanntgabe der Vollmacht z.B. gegenüber

    » Banken

    » Ärzte

    » Versicherungen

    • Anlage eines separaten Ordners zur Dokumentation Ihrer Vollmachtstätigkeit

    • Durchsicht laufender Verträge / Angelegenheiten /Versicherungen

    • Überprüfung der Steuerangelegenheiten

    • Zusammenstellung relevanter Unterlagen für die nächste Steuererklärung

  8. Wie treffe ich meine Entscheidungen?

    • Stimmen Sie anstehende Entscheidungen mög­lichst mit dem Vollmachtgeber ab.

    • Oberste Priorität für alle Handlungen ist der Wille und das Wohl des Vollmachtgebers.

  9. Was sind z.B. weitere Aufgaben wäh­rend der Ausübung der Vollmacht?

    • Anträge auf Leistungen bei der Kranken- und Pflegekasse

    • Umfassende Organisation der ambulanten oder stationären Pflege

    • Abschluss und Kündigung von Verträgen

    • Entscheidung über eine ärztliche Behandlung

  10. Wer entscheidet über eine ärztliche Maßnahme?

    • Der Patient selbst, solange er einwilligungsfähig ist.

    •Liegt keine Einwilligungsfähigkeit mehr vor, müs­sen Sie als Bevollmächtigter entscheiden.

    • Der in der Patientenverfügung niedergelegte Wille ist hierbei immer zu beachten.

  11. Werde ich für meine Tätigkeit be­zahlt?

    • Eine Vergütung erhalten Sie nur, wenn dies ver­einbart ist.

    • Auslagen werden in tatsächlicher Höhe oder in pauschal vereinbarter Höhe erstattet.

  12. Unterliege ich einer Kontrolle?

    • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, unter­liegen Sie keiner Kontrolle von außen.

    • Auf Verlangen müssen Sie allerdings gegenüber dem Vollmachtgeber oder nach dessen Tod den Erben Auskunft erteilen, was Sie mit der Voll­macht im Einzelnen gemacht haben.

  13. Worauf muss ich achten, um Re­chenschaft ablegen zu können?

    • Grundsätzlich müssen Sie alle Vermögensver­fügungen belegen können.

    • Geldübergaben an den Vollmachtgeber und Bar­zahlungen sollten quittiert werden.

  14. Was passiert, wenn ich keine Re­chenschaft abgeben kann?

    Es drohen Rechtsstreitigkeiten mit den Erben und etwaige Schadensersatzansprüche.

  15. Kann der Vollmachtgeber mir meine Rechenschaftspflicht erleichtern?

    • Durch Vereinbarung kann von der Rechen­schaftspflicht befreit oder diese abgemildert werden.

    • Der Vollmachtgeber kann Ihnen Entlastung er­teilen, so dass Sie sich später nicht gegenüber den Erben rechtfertigen müssen.

  16. Muss ich für meine Tätigkeit haften?

    • Sie haften für jede vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung Ihrer Pflichten.

    • Diese Haftung kann aber auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden.

Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren sie uns.

Hinweis:

Die vorliegenden Informationen sollen lediglich auf einige Be­sonderheiten hinweisen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen auch nicht eine umfas­sende rechtliche Beratung. Eine Haftung für diese Informationen wird nicht über­nommen.

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