Unser Service für Sie:
Ratgeber für den Bevollmächtigten
Sie vertreten damit eine andere Person (Volmachtgeber) in einer Notsituation und erledigen i.d.R. alle Aufgaben für sie.
Klare und eindeutige Vereinbarungen Ihrer Rechte und Pflichten
Separate Bankvollmacht für das laufende Konto des Vollmachtgebers
Bereitschaft, auch weitreichende Entscheidungen für andere zu treffen
Ausreichend Zeit, das Leben eines Hilfsbedürftigen in die Hand zu nehmen
Führung sämtlicher Korrespondenz
Fähigkeit, Angelegenheiten zu strukturieren und zu organisieren
Reden Sie schon frühzeitig mit dem Vollmachtgeber darüber, was er sich im Falle einer Pflegebedürftigkeit wünscht.
Ein zuvor erstellter Vorsorgeordner erspart Ihnen im Ernstfall Zeit und Nerven.
Ein Vorsorgeordner dient als Leitfaden und enthält wesentliche Informationen z.B. zu.
» Versicherungen, Banken, Ärzten etc.
» individuellen Wünschen
Alle Entscheidungen, die der Vollmachtgeber selbst nicht mehr treffen kann.
Vertretung des Vollmachtgebers in allen Angelegenheiten
Dazu gehören z.B.
» Die Verwaltung des gesamten Vermögens
» Organisation der gesundheitlichen Versorgung des Vollmachtgebers
» Anträge auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
» Durchsetzung der Patientenverfügung
» Entscheidung über den Aufenthaltsort
» Erledigung der gesamten Post
Mit Unterzeichnung und Aushändigung des Originals an den Bevollmächtigten ist die Vollmacht wirksam.
Ausgeübt wird sie aber erst, wenn der Vollmachtgeber seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.
Bekanntgabe der Vollmacht z.B. gegenüber
» Banken
» Ärzte
» Versicherungen
Anlage eines separaten Ordners zur Dokumentation Ihrer Vollmachtstätigkeit
Durchsicht laufender Verträge / Angelegenheiten /Versicherungen
Überprüfung der Steuerangelegenheiten
Zusammenstellung relevanter Unterlagen für die nächste Steuererklärung
Stimmen Sie anstehende Entscheidungen möglichst mit dem Vollmachtgeber ab.
Oberste Priorität für alle Handlungen ist der Wille und das Wohl des Vollmachtgebers.
Anträge auf Leistungen bei der Kranken- und Pflegekasse
Umfassende Organisation der ambulanten oder stationären Pflege
Abschluss und Kündigung von Verträgen
Entscheidung über eine ärztliche Behandlung
Der Patient selbst, solange er einwilligungsfähig ist.
Liegt keine Einwilligungsfähigkeit mehr vor, müssen Sie als Bevollmächtigter entscheiden.
Der in der Patientenverfügung niedergelegte Wille ist hierbei immer zu beachten.
Eine Vergütung erhalten Sie nur, wenn dies vereinbart ist.
Auslagen werden in tatsächlicher Höhe oder in pauschal vereinbarter Höhe erstattet.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, unterliegen Sie keiner Kontrolle von außen.
Auf Verlangen müssen Sie allerdings gegenüber dem Vollmachtgeber oder nach dessen Tod den Erben Auskunft erteilen, was Sie mit der Vollmacht im Einzelnen gemacht haben.
Grundsätzlich müssen Sie alle Vermögensverfügungen belegen können.
Geldübergaben an den Vollmachtgeber und Barzahlungen sollten quittiert werden.
Es drohen Rechtsstreitigkeiten mit den Erben und etwaige Schadensersatzansprüche.
Durch Vereinbarung kann von der Rechenschaftspflicht befreit oder diese abgemildert werden.
Der Vollmachtgeber kann Ihnen Entlastung erteilen, so dass Sie sich später nicht gegenüber den Erben rechtfertigen müssen.
Sie haften für jede vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung Ihrer Pflichten.
Diese Haftung kann aber auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden.
Sie haben weitere Fragen?
Hinweis:
Die vorliegenden Informationen sollen lediglich auf einige Besonderheiten hinweisen. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen auch nicht eine umfassende rechtliche Beratung. Eine Haftung für diese Informationen wird nicht übernommen.