Barrierefreiheitserklärung
Die Kanzlei Schuhmacher – Fachanwälte und Steuerberater, Heidelberg – bemüht sich, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den WCAG 2.1 AA-Anforderungen weitgehend vereinbar. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dokumente: Die auf dieser Website verlinkten PDF-Dateien (Veröffentlichungen, Flyer) sind nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Sie enthalten keine Struktur-Tags für Screenreader. Wir stellen diese Dokumente auf Anfrage gerne in einem barrierefreien Format zur Verfügung.
Kontakt bei Problemen
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen in barrierefreier Form benötigen, wenden Sie sich bitte an uns:
Kanzlei Schuhmacher – Fachanwälte und Steuerberater
Kontaktseite der Kanzlei
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Mitteilung hin keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die zuständige Durchsetzungsstelle einschalten. In Baden-Württemberg ist dies der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen (www.behindertenbeauftragter-bw.de).
Erstellungsdatum
Diese Erklärung wurde am 08.06.2026 erstellt.