Unsere Kanzleischwerpunkte
Gestaltung Ihrer individuellen Vorsorgevollmacht
- Sie bevollmächtigten eine andere Person, Sie im Ernstfall zu vertreten und Entscheidungen für
Sie zu treffen
- Durch eine individuelle Gestaltung legen Sie eigene Wünschen und Bedürfnisse fest
- Regelungen der Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und Ihrem Bevollmächtigten
- Festlegung des Handlungsrahmens nach Ihren Wünschen
- Verhinderung des Vollmachtmissbrauchs
- Verhinderung späterer Erbstreitigkeiten durch die sinnvolle Gestaltung einer Vorsorgevollmacht
- Bewahrung der Selbstbestimmung auch im Falle der Handlungsunfähigkeit